Schadensgutachten

Eine Schadensuntersuchung mit objektiver Beurteilung im Bereich Maschinen und industrielle Anlagen von einem erfahrenen Sachverständigen.

Wir erstellen Schadensgutachten auf Basis bewährter und anerkannter Analyse- und Bewertungsmethoden wie Beispielen und Normen für Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden, Versicherungen und Unternehmen. 

Eine durch Sachverständige durchgeführte Schadensuntersuchung ist die Feststellung eines materiellen Schadens, der an einem Wirtschaftsgut entstanden ist. Eine belastbare Schadensuntersuchung ist nur durch Sachverständige möglich, die innerhalb des betroffenen Sachgebietes die ausreichende Sachkenntnis besitzen. Die Methoden der Schadensuntersuchung sind abhängig von der Art der Aufgabe, die der Auftraggeber vorgibt. Das Ergebnis einer Schadensuntersuchung ist ein Schadensgutachten, dass dem Auftraggeber zumeist in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt wird.

Schadensvermeidung

Unterstützung auf schnelle und effiziente Weise

Ihre Anfrage zur Schadensbegutachtung ist unkompliziert möglich: Übermitteln Sie uns Ihre Daten durch das Kontaktformular oder per E-Mail. 

Welche Schäden können untersucht werden?

Schadensbegutachtung an Maschinen und Anlagen

Nach der Beschädigung von Maschinen und Anlagen Ihres Unternehmens / Ihres Mandanten / Ihres Versicherungsnehmers durch

  • Feuer
  • Wasser
  • Einbruch / Diebstahl
  • Fehlbedienung, etc.

besteht der Bedarf, die Schadensursache und deren Auswirkungen, sowie die daraus resultierenden Kosten zu ermitteln. Hierbei helfen wir Ihnen gern.

Beschädigungen von Anlagen und Maschinen

Schäden aus Haftungsgründen nach dem Produkthaftungsgesetz

Hersteller haften verschuldensunabhängig für ihre Produkte, wenn

  • der Schaden die Folge eines fehlerhaften Produktes ist oder
  • der Schaden der Minderwert des fehlerhaften Produktes an sich ist.

Technische Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz:

  • Entwicklungsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Fehler in der Produktbeobachtung
  • Fabrikationsfehler
Schäden aus Haftungsgründen nach dem Produkthaftungsgesetz

Versicherungsschäden

  • Feuerschaden
  • Haftpflichtschaden
  • Kaskoschaden, etc.
Versicherungsschäden

Schäden nach dem geschädigten Wirtschaftsgut oder Person

  • Maschinenschaden
  • Umweltschaden
  • Personenschaden, etc.
Schäden nach dem Wirtschaftsgut oder Person

Wie werden Schäden untersucht? Schadensaufnahme und Schadensanalyse

In einem Ortstermin wird zunächst ein Überblick über das Schadensereignis gewonnen. Es werden, soweit noch nicht geschehen, die relevanten Daten erfasst, zugeordnet, gesichert und mit Fotos dokumentiert. In persönlichen Gesprächen werden Fragen aufgenommen und Hinweise zusammengetragen.

In sorgfältiger Analyse der gesammelten Daten sowie Recherchen bei geeigneten Informationsquellen wie Herstellern erstellen wir Ihnen ein aussagekräftiges und belastbares Gutachten.  

Hierbei berücksichtigen wir die erforderlichen Vergleichsgrößen wie Stand der Technik, Vergleichsprodukte am Markt sowie geltende Normen und Vorschriften. Die Feststellung der Schadenshöhe erfolgt nach anerkannten Methoden der Bewertung, wie Beispielen oder Normen. 

Schadensaufnahme

Schadensbegutachtung: Auftraggeber für Schadensuntersuchungen

  • Staatsanwaltschaften
  • Gerichte
  • Behörden
  • Versicherungen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Unternehmen
Beratung Versicherungen, Unternehmen & Gerichte

Unterstützung auf schnelle und effiziente Weise

Ihre Anfrage zur Schadensbegutachtung ist unkompliziert möglich: Übermitteln Sie uns Ihre Daten durch das Kontaktformular oder per E-Mail. 

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