Beweissicherung / Beweissicherungsverfahren vom Sachverständigen

Eine umfassende Beweissicherung mit objektiver Beurteilung im Bereich Maschinen und industrielle Anlagen von einem qualifizierten Sachverständigen.

Gutachten zur Beweissicherung im Bereich Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen belegen Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen. Im Bereich Maschinenbau und industrieller Anlagen kommt es z. B. bei Mängeln oder Schäden an industriellen Maschinen und Anlagen oft zu Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund von behaupteten Verstößen gegen Vereinbarungen.

Die technische Beweissicherung dient zur schnellen und umfassenden Klärung solcher Angelegenheiten, hierbei sind die gründliche Prüfung und Begutachtung des Sachstandes durch einen nachweislich qualifizierten Sachverständigen unerlässlich.

Beweissicherungsverfahren für Istzustand des Wirtschaftsgutes

Eine durch einen Sachverständigen durchgeführte Beweissicherung ist die Feststellung des Istzustandes eines technischen Wirtschaftsgutes, z.B. von Maschinen oder Anlagen.

Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Maschinen und Anlagen verfügen nachweislich über die ausreichende Sachkenntnis für eine belastbare Beweissicherung in diesem Sachgebiet.

Die Methoden der Beweissicherung sind abhängig von der Art der Aufgabe, die der Auftraggeber vorgibt. Das Ergebnis einer Beweissicherung ist ein Beweissicherungs-Gutachten.

Beweissicherung Wirtschaftsgutes
Im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens dokumentieren wir objektiv und transparent alle verfügbaren Beweise zu den betroffenen Maschinen oder Anlagen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Unterstützung eines Sachverständigen bei einem Beweissicherungs-Gutachten benötigen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Übermitteln Sie uns Ihre Daten durch das Kontaktformular oder per E-Mail.

Gründe für die Beweissicherung / Ist eine Beweissicherung sinnvoll?

Eine Beweissicherung an einem Wirtschaftsgut kann aus folgenden Gründen in Auftrag gegeben werden:

  • Beurteilung etwaiger Mängel und deren Beseitigung
  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der geometrischen Genauigkeit
  • Vergleich der technischen Ausführung von Maschine mit dem Stand der Technik
  • Prüfung bei Verdacht auf Plagiate bei Produktpiraterie
  • Risikobeurteilung in Bezug auf die CE-Konformität
  • weitere quantitative oder qualitative Beurteilungen des Wirtschaftsgutes

Bei technischen Schäden oder Mängeln an Maschinen oder Anlagen in der Industrie ist es wichtig, dass Beweise schnell gesichert werden, z. B. um Produktionsstillstände zu vermeiden und Klarheit für eine zielführende Einigung und Lösungsfindung zu erreichen. So können Folgeschäden minimiert und bestehende Kundenverträge erfüllen werden.

Beweissicherung

Feststellung des Istzustandes

Der Istzustand eines Wirtschaftsgutes kann durch folgende Betrachtungen eines Sachverständigen festgestellt werden.

  • Untersuchung des Wirtschaftsgutes
  • Prüfung der Dokumentation
  • Prüfung der Wartungsunterlagen
  • Ermittlung der Umgebungsbedingungen
  • Analyse der Herstellerangaben
  • Analyse der Angaben des Betreibers oder Eigentümers
  • Analyse der für das Wirtschaftsgut geltenden Bestimmungen (Gesetze, Normen, Richtlinien, Vorschriften …)

Dabei stehen zwei mögliche Verfahren zur Verfügung:

  • gerichtliches "Selbständiges Beweissicherungsverfahren" gemäß §487 ff ZPO,
  • Außergerichtliche oder vorgerichtliche Beweissicherung
Feststellung Istzustandes Wirtschaftsgutes

Wie kann der Istzustand festgestellt werden?

Die Ermittlung des Istzustandes erfolgt zunächst im Rahmen von Ortsterminen vor Ort beim zu beurteilenden Wirtschaftsgut, wobei der Sachverständige alle erforderlichen Produktmerkmale und Sachverhalte erfasst. Die erforderlichen Vergleichsgrößen: Stand der Technik, Vergleichsprodukte am Markt sowie geltende Normen und Vorschriften werden soweit erforderlich durch Recherchen im Internet, bei Herstellern, Marktbegleitern sowie weiteren geeigneten Informationsquellen ermittelt und für die Feststellung des Istzustandes zur Verfügung gestellt.

Auftraggeber für das Beweissicherungsverfahren

Auftraggeber für Beweissicherungen sind Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden und Unternehmen. Der Bedarf für eine Beweissicherung entsteht, wenn ein Nachweis erbracht werden soll, ob der Istzustand eines Wirtschaftsgutes von einem vorgegebenen Sollzustand abweicht. Ein Beweissicherungs-Gutachten wird nach Vorgaben des Auftraggebers bedarfsgerecht erstellt.

Auftraggeber Beweissicherung

Experten für Untersuchungen und Analysen

Unser Sachverständigenbüro verfügt über ein Netzwerk von Partnerfirmen, über welches alle zur Untersuchung erforderlichen Analysen durchgeführt werden können:

  • chemische, physikalische, biologische, mechanische, elektrische Analyse
  • Emissions-Analyse
  • Analysen von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen
  • forensische Analyse

Dazu stehen uns zertifizierte und akkreditierte Prüf- und Analyse-Labore zur Verfügung.

Experten für Untersuchungen und Analysen

Unterstützung auf schnelle und effiziente Weise

Ihre Anfrage zur Beweissicherung ist unkompliziert möglich: Übermitteln Sie uns Ihre Daten durch das Kontaktformular oder per E-Mail.

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