Bei der Ermittlung des Wertes eines Wirtschaftsguts durch einen Sachverständigen bestimmt der Zweck der Bewertung die Methode und den Bewertungsansatz. Der Zweck der Bewertung wird durch den jeweiligen Auftraggeber (Versicherungen, Versicherungsnehmer, Gerichte, Banken, Käufer, Verkäufer) vorgegeben. Voraussetzung für die belastbare Bewertung sind Kenntnisse sowohl im betroffenen Fachgebiet als auch Kenntnisse über den jeweiligen Markt. Zur Bewertung müssen die maßgeblichen Einflussfaktoren wie Herstellkosten, Nutzen, Zustand zum Bewertungszeitpunkt, Baujahr, Erweiterungen, Verwendbarkeit, aktueller Stand der Technik, Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie der Bedarf für das Wirtschaftsgut am Markt hinzugezogen werden. Die Bewertung erfolgt mithilfe nachvollziehbarer Bewertungsmethoden unter Verwendung und Gewichtung der oben genannten Einflussfaktoren.
Die Ermittlung der für die Bewertung maßgeblichen Einflussfaktoren erfolgt zunächst im Rahmen von Ortsterminen beim zu bewertenden Wirtschaftsgut.. Erforderliche Einflussfaktoren werden soweit erforderlich durch Recherchen bei geeigneten Informationsquellen wie Herstellern, Marktbegleitern und Bewertungslist ermittelt und für die Bewertung zur Verfügung gestellt.